Allgemeine Geschäftsbedingungen der Human Resources GmbH für Auftragsseminare
1. Leistungen der Human Resources GmbH
Der abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen erbracht. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
Die Human Resources GmbH ist berechtigt zur Erfüllung des Vertrags Angestellte, externe Trainer und Mitarbeiter sowie andere Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
2. Verhinderung
Ist der vom Kunden gebuchte Trainer an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Umstände verhindert, so ist die Human Resources GmbH
berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch einen anderen Trainer erbringen zu lassen oder an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.
3. Urheberrechte
Die von der Human Resources GmbH bereitgestellten Trainingsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Human Resources GmbH räumt den Seminarteilnehmern ein ausschließliches Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Trainingsmaterialien ein. Andere Verwendungen, insbesondere Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung (ganz oder teilweise), Bearbeitung, Verbreitung und Verkauf, sind nicht gestattet.
Der Kunde ist verpflichtet, die Seminarteilnehmer entsprechend zu unterrichten und sie zur Beachtung der Urheberrechte zu verpflichten.
Die Human Resources GmbH versichert, dass die von ihr bereitgestellten Trainingsmaterialien frei von Rechten Dritter sind.
4. Vertraulichkeit
Die Human Resources GmbH behandelt alle auf den Kunden bezogenen Informationen, die ihr aus der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich. Sie ist berechtigt, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwerten. Sie ist ferner berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.
5. Vergütung
Die vereinbarte Vergütung ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig.
6. Stornierung des Auftrags:
Werden verbindlich vereinbarte Aufträge abgesagt, so werden folgende Stornokosten für die für Sie reservierten Trainer-Ressourcen fällig:
Bis spätestens:
- 31 Tage vor Beginn der Maßnahme 10 %,
- 30 Tage bis 15 Tage vor Beginn der Maßnahme 40 %,
- 14 Tage und weniger vor Beginn der Maßnahme 70 %
vom vereinbarten Honorar zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Sonstige Stornogebühren werden einzelvertraglich festgelegt.
7. Schlussbemerkung
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Vertragsänderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine angemessene Ersatzregelung vereinbaren.
AGB Human Resources GmbH Gießen Stand: März 2023